Ob ausgebildet oder umgeschult – Bäcker sind stets gefragt. Denn Brote und Brötchen sind zeitlose Güter. Im Bäckerhandwerk, ob in der Backstube oder im Verkauf, werden stetig neue Mitarbeiter gesucht. Quereinsteiger ohne Umschulung dürfen zwar an der Herstellung von Backwaren mitwirken, sind aber nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung “Bäcker” zu verwenden.
Auch die Selbstständigkeit stellt für Quereinsteiger eine Option dar. Um einen eigenen Betrieb zu gründen und selbst weitere Bäckerei Jobs zu schaffen, ist in der Regel ein Meisterbrief erforderlich. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn ein Bäcker über eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung verfügt und dabei eine über vier Jahre gehende leitende Position nachweisen kann. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, könnte der Gründer die Betriebsleitung auf einen Bäckermeister übertragen. Auch Quereinsteiger dürfen die Meisterschule in Vollzeit oder Teilzeit besuchen.
Manche Bildungswerke bieten eine überbetriebliche Ausbildung für Umschüler an. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Den praktischen Teil absolvieren die Umschüler in einem Betrieb. Je nach Bundesland stehen außerdem acht bis zwölf Wochenstunden Unterricht an der Berufsschule auf dem Plan. Daher gehen die Umschüler an ein bis zwei Wochentagen zur Schule. Zu den Inhalten des theoretischen Teils der Ausbildung gehören:
- Lebensmittelkunde
- Rezepturen von Backwaren und Desserts
- Lebensmittelhygiene
- Basiswissen zum Kochen und Catering
- Betriebliches Rechnungswesen
- Preisgestaltung und Verkaufsgespräche
- Marketing und Werbung
- Englisch
- Sozialkunde
Die formale Voraussetzung für die Umschulung zum Bäcker ist ein Hauptschulabschluss. Allerdings sind die Chancen auf eine Zusage bei einem Realschulabschluss oder dem Abitur besser. Unter den Bewerbern mit Hauptschulabschluss kann die Note den Ausschlag geben. Bei Empfängern des Arbeitslosengeldes II ist eine Förderung durch die Arbeitsagentur bzw. das kommunale Jobcenter mittels des Bildungsgutscheins möglich.
Ohne Schulabschluss wird eine mehrjährige Tätigkeit in einer fachlich benachbarten Branche, zum Beispiel im Lebensmittelgewerbe, oft als Referenz anerkannt. Außerdem ist es möglich, zunächst bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter eine berufsvorbereitende Maßnahme zu beantragen. Ein solches Praktikum kann sich als Türöffner für eine Umschulung erweisen.
Zu den persönlichen Voraussetzungen im Bäckerhandwerk gehören insbesondere:
- Leidenschaft für die Herstellung von Backwaren
- Handwerkliches Geschick
- Kreativität
- Gut ausgeprägter Geruchs- und Geschmackssinn
- Körperliche Leistungsfähigkeit, keine Mehlallergie
- Feines Gespür für Ästhetik
- Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Teamgeist
- Zuverlässigkeit
- Ausdauer, Belastbarkeit und Disziplin
- Erfahrungen beim Brotbacken und ein entsprechendes Interesse
Die Bereitschaft zum frühen Aufstehen und zur Schichtarbeit sind in diesem Beruf eine Selbstverständlichkeit. Nicht selten beginnt der Arbeitstag bereits um zwei Uhr morgens.
JetztJob.de ist eine bewährte Online-Stellenbörse für Bäckereien und Konditoreien. Auf dieser Plattform können Sie Bäckerei Jobs finden, die auch für Quereinsteiger geeignet sind.
Das Bäckerhandwerk zählt zu den ältesten Handwerken. Bäckerei Jobs und Ausbildungsplätze werden täglich ausgeschrieben. Die Chancen, vom Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, sind auch für Quereinsteiger hoch. Wer die Umschulung in der regulären oder verkürzten Zeit absolviert, hat gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die meisten Bäckereien sind an der Übernahme motivierter Gesellen sehr interessiert und bieten ihnen eine attraktive Vergütung sowie einige Corporate Benefits.